Das E-Rezept

 

 

FAQ zum E-Rezept:

Was ist das E-Rezept?
Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran und hält nun auch vermehrt Einzug in das Gesundheitssystem. Das elektronische Rezept dient dabei der elektronischen Version der Verschreibung. Das Rezept, das bisher regelmäßig auf dem Papier ausgestellt wurde, soll von nun an digital auf dem Smartphone oder Tablet oder ab 2023 auch auf der elektronischen Gesundheitskarte verschrieben werden.
Übergangsweise kann das E-Rezept auch auf Sicherheitspapier gedruckt und eingelöst werden. 

 
Welche Vorteile bietet das E-Rezept?
- Sie sparen sich unnötige Wege
- Ein Abgleich bestehender Medikation und eventueller Wechselwirkungen wird vereinfacht
- Egal wo Sie sich befinden können Sie das E-Rezept schnell und flexibel bei uns einlösen
- Sie können das E-Rezept bequem auch online in unseren Apotheken einlösen
- Sie finden schnell und unkompliziert unsere Apotheken in der Gematik-App
- Sie können einfach Rezepte für Angehörige und Freunde einlösen
- Ihre Daten werden mehrfach verschlüsselt und sind daher sehr sicher
- Sie können das Rezept nicht mehr verlegen

 
Was ändert sich für Sie mit dem E-Rezept?
Grundsätzlich ändert sich für Sie nichts. Sie haben weiterhin die Entscheidungshoheit von welchem Arzt Sie siech behandeln lassen und sich Ihre Medikamente verschreiben lassen und von welcher Apotheke Sie sich versorgen lassen möchten.

 
Sind Ihre Daten wirklich sicher?
Alle Daten, die in der Telematikinfrastruktur verarbeitet werden, sind über eine anspruchsvolle Sicherheitsarchitektur geschützt. Diese Architektur wird ständig weiterentwickelt und auf dem aktuellen Stand aller Sicherheitsmaßnahmen gehalten.
Außerdem entscheiden Sie alleine, welchen der Berechtigungsgruppen (z.B. Ärztinnen und ApothekerInnen) die Daten zu Behandlungszwecken nutzen dürfen.

Quelle: gematik GmbH

 
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur dient als Kommunikationsmittel zwischen den an der Patientenversorgung beteiligten Akteuren. Ziel ist es die medizinische Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern.

 
Wo kann ich mein E-Rezept einlösen?
Sie können Ihr E-Rezept in einer beliebigen Apotheke in Deutschland einlösen. Es ist auch möglich die Verschreibungen in unterschiedlichen Apotheken einzulösen, das bedeutet beispielsweise 2 Verordnungen in einer Apotheke und eine weitere Verordnung in einer anderen Apotheke einzulösen.

Aktuell ist noch nicht möglich das E-Rezept im Ausland einzulösen. Das ist jedoch für die Zukunft in Planung.

 
Benötige ich ein Smartphone für das E-Rezept?
Nein, wenn Sie keinen Zugriff auf ein Smartphone oder ein Tablet haben, können Sie sich das E-Rezept in der Arztpraxis auch auf Sicherheitspapier ausdrucken lassen.
Auf der ausgedruckten Version des E-Rezepts wird aber nur der Token gedruckt, nicht die Bezeichnung der Verordnung.

 
Werden nun alle Verschreibungen per E-Rezept ausgestellt?
Aktuell werden noch nicht alle Verschreibungen auf einem E-Rezept ausgestellt. 
Privatrezepte, Rezepte für Hilfs- und Heilmittel, T-Rezepte oder Betäubungsmittel können aktuell noch nicht über ein E-Rezept verschrieben werden.

 
Wie lange werden E-Rezepte gespeichert?
Eingelöste E-Rezepte werden nach 100 Tagen automatisch gelöscht. Aber auch Sie selbst können Ihr E-Rezept löschen - ob eingelöst oder nicht.
Uneingelöste E-Rezepte werden automatisch gelöscht, wenn die Rezeptgültigkeit 10 Tage überschritten ist.

 
Kann ich das E-Rezept auch mit dem PC nutzen?
Nein, aber Sie können mit er Desktopanwendung Details und Protokolleinträge zu Ihren E-Rezepten sehen.

 
Wie oft kann ich das E-Rezept einlösen?
Sie können Ihr E-Rezept, wie auch das klassische Rezept nur einmal einlösen. Nach der Einlösung ändert sich der Status des Rezepts und kann dann kein weiteres Mal eingelöst werden. 

 
Kann ich die unterschiedlichen Verschreibungen auf dem E-Rezept auch in unterschiedlichen Apotheken einlösen?
Ja, wenn eine Apotheke ein Arzneimittel beispielsweise nicht vorrätig hat, dann können Sie dieses in einer anderen Apotheke holen.

 
Ich bin Privatversichert, kann ich das E-Rezept auch einlösen?
Aktuell können nur gesetzlich Versicherte das E-Rezept erhalten. Es ist aber geplant, dass demnächst auch Privatpatienten die digitale Version des Rezepts nutzen können.

 
Kann ich dem E-Rezept auch den Botendienst nutzen?
Natürlich können Sie unseren Botendienst wie gewohnt auch mit dem E-Rezept nutzen.

 
Wie kann ich mein E-Rezept an Dritte weitergeben?
Sie können einer Person Ihres Vertrauens das E-Rezept übergeben, der oder die das Rezept dann für Sie einlösen kann.
Entweder übergeben Sie dieser Person Ihr Smartphone, Sie übertragen es über die Familienfunktion an dessen/deren Smartphone senden oder den Ausdruck an diese Person übergeben. So kann die/der Dritte das E-Rezept problemlos in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Natürlich können Sie auch jederzeit unseren Botendienst in Anspruch nehmen, der Sie mit Ihren Medikamenten beliefert.

 
Kann der Arzt mein E-Rezept direkt an die Apotheke schicken?
Nein, der Arzt kann das E-Rezept nicht direkt an eine Apotheke schicken, denn Sie sollen immer die volle Kontrolle darüber haben, wo Sie Ihr E-Rezept einlösen.
Eine Ausnahme bilden nur spezielle Rezepturen oder für Sie individuelle Zubereitungen, denn diese können an spezialisierte Apotheken weitergeleitet werden.

 
Benötige ich eine spezielle App für das E-Rezept?
Ja, die gematik GmbH hat die offizielle App „Das E-Rezept“ entwickelt. Es ist bei Google Play, der App-Gallery und dem App-Store verfügbar.

 
Wie kann ich mich in der App registrieren?
Um sich in der App anzumelden benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit NFS-Funktion und eine dazu passende PIN.
Ob Ihre Gesundheitskarte die NFC-Funktion hat, können Sie leicht überprüfen: Sie finden einen sechsstelligen Code unterhalb der Deutschlandfarben.

 
In welchen Sprachen ist die E-Rezept-App verfügbar?
Sie können die E-Rezept-App auf Deutsch, Englisch und Türkisch nutzen.
Es folgen demnächst auch Polnisch, Russisch, Ukrainisch und Arabisch.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

3 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

4 Preis solange der Vorrat reicht

5 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

Zurück

Wenn Sie in unserem Shop ein Benutzerkonto einrichten, werden Sie schneller durch den Bestellvorgang geführt, können Ihren bisherigen Bestellablauf verfolgen und vieles mehr.

Registrieren
Zurück
Der Warenkorb ist noch leer.

{{ added.quantity }}x {{ added.item.name }} wurde Ihrem Warenkorb hinzugefügt.

Zur Kasse Warenkorb bearbeiten
Gutschein ():
Zwischensumme
Bis zur Versandkostenfreigrenze fehlen
0,00€
Zur Kasse Warenkorb bearbeiten Zahlung mit PayPal